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Anfrage: Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratorium

Geschäftsnummer:

24.443

Eingereicht von:

-

Einreichungsdatum:

06.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

-

Schlagwörter:

Gentechnik; Pflanzen; Bundesgesetz; Ausserhumanbereich; Gentechnikgesetz; ändert:; Inverkehrbringen; Pflanzenteilen; Saatgut; Vermehrungsmaterial; Tieren; Zwecken; Zeitraum; Bewilligungen

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Eingereichter Text

Das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) wird wie folgt geändert:

Art. 37a Abs. 1

Für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken dürfen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 keine Bewilligungen erteilt werden.

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Begründung

Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat in einem Schreiben die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und des Ständerates darüber informiert, dass die Arbeiten an der Vorlage mehr Zeit in Anspruch nehmen. Er hat dabei mitgeteilt, dass er die Botschaft voraussichtlich erst Mitte 2025 vorlegen kann. Es ist bereits jetzt absehbar, dass nicht genügend Zeit übrigbleiben wird, um die Vorlage bis zum Auslaufen des aktuellen Moratoriums innert kürzester Zeit fertig zu behandeln. Daher erscheint es angezeigt, das bestehende Moratorium um zwei weitere Jahre zu verlängern. Durch dieses Vorgehen wird ein künftiges Inkrafttreten der Zulassungsregelung für Pflanzen aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht tangiert.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.